SCHLANDER & PARTNER Assekuranzmakler GmbH
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Architekten, Ingenieure, Baufirmen, Bauhandwerk, Bauträger, Maschinen- und Anlagenbau

Ingenieure, Anlagenbauer, planende Handwerker u. w. sollten Policen unterhalten, in denen auch Planungsleistungen abgedeckt sind. Nicht selten gilt nur die Handwerkerleistung oder reines Consulting versichert. Die Planungsleistung wird häufig explizit ausgeschlossen. Zur Prüfung übermitteln Sie gern Ihre letzte / aktuellste Police an SCHLANDER & PARTNER.

 

Für die Baubranche gilt: seit 01.01.2018 gilt das neue Baurecht.


Zu gewissen Punkten wurde wohl leider versäumt, mit dem neuen Gesetz eine unstrittige Regelung herbeizuführen. Fachkundige Juristen befürchten, dass diese Unsicherheiten in den kommenden Jahrzehnten mit Prozessen durch die Instanzen mittels höchstrichterlichem Urteil zwangsläufig geklärt werden müssen.
Es ist folglich umso wichtiger, dass Sie Ihr Vermögen so gut als möglich schützen und Streite – z. B. mit Qualitätssicherung, entsprechenden AGB usw. – so weit als irgend möglich, vermeiden.

 

Folgende Policen sollten beispielsweise je nach Konstellation unterhalten werden
i. d. R. vom Architekten, der Baufirma, dem Bauhandwerker und u. U. dem Bauträger:

  • Ingenieurs-Haftpflicht-Versicherung
  • Betriebs-Haftpflicht-Versicherung, Vermögensschadens-Versicherung
  • D&O, Manager-Rechtsschutz, Straf-Rechtsschutz,
  • Vertrags-Rechtsschutz (anfragepflichtig und teuer)
  • Baubürgschaften
  • Baufertigstellungs-Versicherung
  • Gebäude-, Inhalts-, Elektronik-, Daten-/Cyber- und Unterbrechungs-Versicherung für die Baufirma, Architekturbüro etc.
  • Maschinen-Versicherungen, Kraftfahrt-Versicherungen

i. d. R. vom Bauherrn oder auch vom Bauträger:

  • Bauherren-Haftpflicht-Versicherung (z. B. häufige Deckungslücke: Flurschäden, wenn nicht mehr festgestellt werden kann, welcher Bauhandwerker mit welchem Fahrzeug den Schaden verursachte)
  • Rechtsschutzversicherung für den Bauherren (i. d. R. nur vor Beginn des Baues oder vor Notarvertrag für überwiegend wohnwirtschaftlich genutzte Objekte abschließbar)
  • Bauleistungs-Versicherung
  • Feuer-Rohbau-Versicherung – diese muss je nach Regelung der Bauleistungs-Versicherung vor der Abnahme des ersten Gewerks in eine vollumfängliche Gebäude-Versicherung umgewandelt werden
  • Ggf. vor Bezug, z. B. bei Vermietung: Haus- und Grundbesitzer-Haftpflicht-Versicherung

Für spezifische Anfragen zu diesen Produkten nehmen Sie bitte direkt Kontakt mit uns auf - gerne auch telefonisch unter +49 (0) 80 51 - 90 58 - 0, wir freuen uns auf Ihre Anfrage!

 

„Ich hab´ nie Geld gejagt - Geld kommt wenn man Erfolg hat, von selber.“
(Richard Lugner, Österreichischer Bauunternehmer, geschätztes Vermögen 80 Millionen Euro, am 09.10.2018 im Ö3-Interview)

 

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