Seit dem 01.01.2018 gilt das neue Baurecht.
Zu gewissen Punkten wurde wohl leider versäumt, mit dem neuen Gesetz eine unstrittige Regelung herbeizuführen. Alte Urteile können auf das neue Gesetz kaum angewendet werden. Fachkundige Juristen
befürchten, dass diese Unsicherheiten in den kommenden Jahrzehnten mit Prozessen durch die Instanzen mittels höchstrichterlichem Urteil zwangsläufig geklärt werden müssen.
Nehmen Sie daher vor dem Notar-Vertrag oder vor Beginn der Baumaßnahme dringend Kontakt mit SCHLANDER & PARTNER auf. Bei einer privaten Baumaßnahme mit überwiegend Wohnwirtschaftlicher Nutzung können Sie womöglich eine Rechtsschutz-Versicherung für die Baumaßnahme abschließen. Dies ist Ihnen sehr zu empfehlen.
Hier ein Überblick über die – je nach Fall – notwendigen Versicherungen: