SCHLANDER & PARTNER Assekuranzmakler GmbH
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Wohngebäude-Versicherung

 

Brand, Rohrbruch, Sturm, Hagel, Blitzschlag, Überflutung, Starkregen, Rückstau, Erdrutsch, Schneedruck oder selbst Erdbeben - alle diese Gefahren können jederzeit auch in Deutschland eintreten.

 

Sieht man die Bilder aus Berlin oder Köln - überschwemmte Straßen, hunderte gefluteter Keller und Tiefgaragen und das nur Juni / Juli 2017 - dann sollte man dringend über den eigenen Versicherungsschutz nachdenken. Wetterphänomene, wie Superzellen oder Tornados, Starkregenereignisse und Über-schwemmungen sind längst keine Seltenheit mehr. Die Folgen können ganz schnell den finanzielle Ruin bedeuten.

 

Wer zahlt eigentlich für welche Schäden an Ihrem Wohnhaus? Der Staat? Die Gemeinde? Die Versicherung? Die Soforthilfe in Höhe von 1.500 Euro, die die Bayerische Staatsregierung für Hochwasser-Opfer leistet, soll am 1. Juli 2019 wegfallen, wenn die Schäden versicherbar wären. Fakt ist, gerade Elementarschäden durch Überflutung des Grundstücks, sei es durch Starkregen oder durch ein Gewässer, gehen schnell in die Tausende. Wie kann man sich absichern?

 

Einige Antworten hierzu finden Sie in derr Naturgefahrenbilanz 2016 des GDV Gesamtverband deutsche Versicherer! Weitere Informationen zur Elementar-Schadenversicherung erhalten Sie auch auf folgender Seite der Bayrischen Staatsregierung: https://www.elementar-versichern.de.

 

Ein entwurzelter Baum, der quer über der Straße liegt! Bilder wie dieses sind leider keine Seltenheit mehr in unserer Medienlandschaft.

 

Viele waren bereits selbst unmittelbar von extremen Sturm- oder Hagelereignissen betroffen. Strum-Schäden sollten unbedingt in jeder Wohngebäude-Versicherung mit abgesichert sein.

Rundumschutz für Ihr Häuschen muss nicht teuer sein und ist sicherlich günstiger als ein Totalschaden. Die Brandversicherung, so wichtig sie auch ist, sollte dringend ergänzt werden, falls noch nicht geschehen.

 

Auf unserer externen VEMA-Partner-Page finden Sie die wichtigsten Fragen und Antworten die es zu diesem Thema gibt!

 

Bitte informieren Sie sich auch zur erweiterten Elementar-Schaden-Deckung in der Hausrat-Versicherung!

 

ACHTUNG: Bei manchen Versicherern gilt eine Wartefrist nach dem Abschluss der "erweiterten Elementarschaden-Deckung". Daher sollte man so schnell wie möglich handeln.

 

Den Naturgefahren-Check des GDV (Gesamtverband deutscher Versicherer) können Sie auf dieser Website selbst durchführen: https://www.dieversicherer.de/versicherer/haus-garten/hochwasser-check

 

Wenn Sie nicht sicher sind, ob in Ihrer Gebäudepolice die "erweiterte Elementarschaden-Deckung" mit vereinbart gilt, wenden Sich sich bitte schnellstmöglich an unser Büro - selbstverständlich gerne auch telefonisch unter 08051/9058-0.


Möchten Sie zusätzlich zu Ihrem bestehenden Gebäude- oder Hausratvertrag die "erweiterte Elementarschaden-Deckung" abschließen, nehmen Sie bitte unbedingt Kontakt mit uns auf - gerne auch telefonisch unter +49 (0) 80 51 - 90 58 - 0, wir freuen uns auf Ihre Anfrage.

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