SCHLANDER & PARTNER bieten Ihnen möglichst idealen und günstigen Versicherungsschutz, auch wenn Sie z. B. in einer „schwierigen Fachrichtung“ tätig sind.
Hier ein paar Beispiele
Seit Jahren werden immer mehr Schadenersatzansprüche gegen Ärzte erhoben. Die Tendenz ist weiterhin steigend.
Warum?
Neben steigenden Anforderungen aufgrund der medizinischen Entwicklung - bei gleichzeitiger Kostenexplosion begrenzter Ressourcen - legt die Rechtsprechung immer höhere Maßstäbe an und gewährt immer höhere Schadensersatz-Ansprüche...
Es lässt sich oftmals nicht verhindern, dass Sie als Arzt mit Schadenersatzforderungen konfrontiert werden. Dies führt bei einigen Fachrichtungen leider zu enorm steigenden Beiträgen in der Berufshaftpflicht-Versicherung.
„Ob der Arzt einen Behandlungsfehler begangen hat, der zu einer Gesundheitsschädigung des Patienten geführt hat, beantwortet sich ausschließlich danach, ob der Arzt unter Einsatz der von ihm zu fordernden medizinischen Kenntnissen und Erfahrungen im konkreten Fall vertretbare Entscheidungen über die diagnostischen sowie therapeutischen Maßnahmen getroffen und diese Maßnahmen sorgfältig durchgeführt hat“ (BGH, Urteil vom 10.03.1987, VersR 1987, 770). Es ist also der jeweils geltende Fachstandart einzuhalten.
Eine rechtswirksame Aufklärung erfordert ein Gespräch zwischen Arzt und Patienten, auch bei Impfungen ist eine Aufklärung durch eine MFA nicht zulässig, auch wenn das Impfen selbst auf Grund besonderer Qualitfikation an diese abgegeben werden darf.
Die Aufklärung muss mündlich und schriftlich (Aufklärungsbogen) durchgeführt werden, und Sie müssen sich durch Fragen vergewissern, dass Ihr Patient alle wesentlichen Punktie verstanden hat.
Im Idealfall ist ein anderer Arzt oder eine MFA anwesend und als Zeuge dokumentiert.
Der Patient soll rechtzeitig vollumfänglich über seine Situation, die Risiken und Chancen der geplanten Behandlung und die Folgen für seine spätere Lebensführung informiert werden.
Was ist im Ernstfall zu tun?
Als Mandant von SCHLANDER & PARTNER erhalten Sie spätestens mit der ersten Police sowie sowie unverzüglich, wenn Sie sich z. B. zu einem Fall melden, ausführliche Informationen.
Hochaktuell: Die CYBER-SCHUTZ-Versicherung für Ihre Arztpraxis!
Ein einziger Klick in eine E-Mail oder auf einen Internet-Button oder ein gezielter Angriff zum Erlangen von Bankdaten kann den Stillstand
Ihrer Praxis oder Ihrer Klinik bedeuten, hohe Summen von Ihrem Bankkonto verschwinden lassen oder nach der DSGVO fatale juristische Konsequenzen nach sich ziehen! Nehmen Sie mit Ihrer ganzen
Belegschaft regelmäßig an Trainings teil und sichern Sie sich mit einer guten Police ab!
Eine CYBER--Police bietet z. B. für Arzt- bzw. Gemeinschaftspraxen, Kliniken, andere medizinische Berufe, Pharma-Unternehmen, Apotheken u. v. m. guten Schutz.
Bitte nehmen Sie Kontakt mit uns auf - gerne auch telefonisch unter +49 (0) 80 51 - 90 58 - 0, wir freuen uns auf Ihre Anfrage!