Die Auslands-Reise-Krankenversicherung - ein Muss für jeden.
Wer es besonders eilig hat, kann seine Reisekrankenversicherung oder die Rücktrittskostenversicherung hier selbst abschließen.
Sicher haben Sie nach zwei Jahren Pandemie wieder Lust, zu verreisen. Vielleicht planen Sie schon Ihren nächsten Urlaub oder haben ihn schon gebucht?
Corona hat uns allen gezeigt, wie schnell man unter Quarantäne gestellt oder infiziert werden kann – auch vor oder gar im langersehnten Urlaub. Daher gehört zu
einer Reisebuchung die Auslandsreisekrankenversicherung und – wer auf Nummer sicher gehen will – eine Reiserücktrittsversicherung mit Reiseabbruch und Corona
Zusatzschutz.
Die Reisekrankenversicherung übernimmt Behandlungskosten im Ausland und im Falle des Falles auch den medizinisch sinnvollen Rücktransport nach Deutschland. Die Krankenkassen kommen im Ausland nicht oder nur eingeschränkt für Kosten auf. Die Reiserücktrittsversicherung springt ein, wenn Sie Ihre Reise stornieren oder abbrechen müssen.
Wir kooperieren in diesem Bereich unter anderem mit dem Spezialanbieter Care Concept AG
zusammen. Ab 10,90 Euro können Sie sich im Tarif Care Holiday für beliebig viele Reisen innerhalb eines Jahres bis jeweils max. 56 Tage gegen Erkrankungen sehr
gut absichern: Krankenversicherung Jahrespolice Care Holiday. Eine Erkrankung mit Covid-19 gilt hier ebenfalls
versichert.
Mit einer Reiserücktritts- und Reiseabbruchversicherung bei Care Concept erhalten Sie einen Rundum-Schutz aus einer Hand: Reiserücktritts-Jahrespolice. Denken Sie auch an den Corona-Zusatzschutz!
Er springt ein, wenn Sie Ihre Reise wegen einer Quarantäne nicht oder erst verspätet antreten können oder sich während der Reise in Quarantäne begeben müssen.
ACHTUNG: Die Reiserücktritts-Kostenversicherung und der Corona-zusatzschutz sollten mind. 30 Tag vor Antritt der Reise abgeschlossen werden.
Für Rückfragen und eine ausführliche Beratung nehmen Sie bitte direkt Kontakt mit uns auf.
Für einen geringen Jahresbeitrag wird Krankenversicherungs-schutz finanziert, der der Privaten Krankenversicherung in fast nichts nach steht.
Diese Versicherung deckt bei den meisten Versicherern auch Tagesausflüge ins benachbarte Ausland ab, wie z.B. für Ski- oder Bergtouren.
Je nach Versicherer gilt weltweiter Versicherungsschutz inkl. USA, Kanada, die Ukraine oder Russland (Achtung: Reisen in Kriegsgebiete sind meist ausgeschlossen).
Es empfiehlt sich jedoch die eigene Police, falls bereits vorhanden, auf diese Deckung hin zu überprüfen, gegebenen-falls zu kündigen und über einen einen anderen Versicherer neu abzuschließen.
Ideal sind Jahresverträge, bei denen ALLE Reisen bis zu einer gewissen Anzahl von Tagen je Jahr verischert gelten und die man - wenn nötig - kostengünstig verlängern kann.
Gilt in Ihrem Versicherungsvertrag der medizinisch sinnvolle oder medizinisch notwendige Rücktransport vereinbart? Dies kann im Ernstfall entscheidend für die Behandlung sein.
Manche Versicherer differenzieren deutlich zwischen Privat- und Geschäftsreisen.
Falls Sie, was Ihren Versicherungschutz betrifft, unsicher sind, prüfen wir gerne das Bedingungswerk, das Ihrem Vertrag zu Grunde liegt.
Ein wichtiger Hinweis:
Falls Sie noch keine Auslands-Reise-Krankenversicherung abge-schlossen haben, aber demnächst eine Reise ins Ausland planen, achten Sie bitte UNBEDINGT darauf, dass der Vertrag VOR Antritt der Reise abgeschlossen wird.
Auch eine Verlängerung nach Beginn der Reise ist bei den meisten Anbietern im Normalfall nicht mehr möglich.
Sollte dies dennoch einmal nötig sein, wenden Sie sich bitte an SCHLANDER & PARTNER und nehmen bitte Sie direkt Kontakt mit uns auf - gerne auch telefonisch unter +49 (0) 80 51 - 90 58 - 0 wir freuen uns auf Ihre Anfrage.