Haftpflicht, Teilkasko oder Vollkasko, das ist hier die Frage.
Verlassen Sie sich bitte nicht auf Haftpflicht- oder Teilkasko. Die Haftpflicht greift hier ohnehin nicht, die Teilkasko zahlt den brennenden Wagen - aber nur, wenn es sich bei der Ursache des Feuers ausdrücklich nicht um Vandalismus handelt. Dieser gilt hier nämlich i. d. R. ausgeschlossen.
Also hilft nur die Vollkasko-Versicherung. Die ist zwar oft nicht billig, aber billiger als ein neuer Wagen ist sie allemal. Auch hier gilt: günstig ist nicht unbedingt gleich besser. Unser Tarifberechnungsprogramm und ein klärendes Gespräch mit SCHLANDER & PARTNER sind sicherlich hilfreich.
Weitere Frage, die sich im Zusammenhang mit "Vandalismus" stellen: Wie sind Gebäude, Hausrat oder Betriebe abgesichert? Wer kommt für welche Schäden auf?
Für zusätzliche Informationen, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf - gerne auch telefonisch unter +49 (0) 80 51 - 90 58 - 0, wir freuen uns auf Ihre Anfrage!