Nehmen Sie mal Ihre Wohnung, schütteln Sie sie kräftig und kippen Sie den Inhalt auf den Boden. Alles, was herausfällt, gehört zum Hausrat - außer Ehemann und Ehefrau oder die Kinder selbstverständlich.
Versichert gelten also alle nicht mit dem Haus fest verbundenen Gegenstände bzw. Wert-Gegenstände, u. U. auch die Einbauküche gegen Brand, Blitzschlag, Einbruchdiebstahl, Sturm, Hagel, Vandalismus nach Einbruch u.v.m. Für weitere Leistungen der Hausratversicherung oder die genaue Definition der versicherten Sachen kann wieder ein Blick in die Bedingungen von Vorteil sein, außerdem ist es nützlich eine Liste der versicherte Sachen anzulegen, um diese im Schadenfall sofort zur Hand zu haben.
Bitte nehmen Sie Kontakt mit uns auf - gerne auch telefonisch unter +49 (0) 80 51 - 90 58 - 0 wir freuen uns auf Ihre Anfrage!