Aber VORSICHT bei Segways, Hoverboards und Co.
Zum momentanen Stand (Juli 2017) müssen Segways i. d. R. mit Moped-Kennzeichen versichert werden und sind nicht über die Privat-Haftpflicht-Versicherung mitversichert. Lediglich bei der
ausschließlichen Benutzung auf reinem, umfriedeten Privatgelände ohne anderweitigem Verkehr (nicht-öffentlich, ein Firmenparkplatz gilt z. B. als öffentliches Gelände) könnte
Versicherungsschutz bestehen
Auch für einige E-Bikes können Moped-Kennzeichen notwendig sein.
Hoverboards, Airwheels, E-Scooter u. ä. sind zum momentanen Stand i. d. R. weder über die Privathaftpflicht-Versicherung, noch über ein Moped-Kennzeichen versicherbar, da meist keine Straßenzulassung
erteilt wird, diese Geräte sind also nicht versicherbar. Vom Kauf von Fahrzeugen, für die kein Versicherungsschutz besorgt werden kann, ist dringend abzuraten.
Bitte nehmen Sie möglichst vor der Anschaffung direkt Kontakt mit uns auf - gerne auch telefonisch unter +49 (0) 80 51 - 90 58 - 0, wir freuen uns auf Ihre Anfrage.