SCHLANDER & PARTNER Assekuranzmakler GmbH
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Segway, Hoverboard & Co

Die Technologie kennt keine Grenzen! Man muss so ein Segway doch mal gefahren haben, oder besser noch - es sollte mindestens eines in der Garage stehen. Und dann will man natürlich nicht nur im Schildkrötenmodus durch den Garten schleichen...

Aber VORSICHT bei Segways, Hoverboards und Co.


Zum momentanen Stand (Juli 2017) müssen Segways i. d. R. mit Moped-Kennzeichen versichert werden und sind nicht über die Privat-Haftpflicht-Versicherung mitversichert. Lediglich bei der ausschließlichen Benutzung auf reinem, umfriedeten Privatgelände ohne anderweitigem Verkehr (nicht-öffentlich, ein Firmenparkplatz gilt z. B. als öffentliches Gelände) könnte  Versicherungsschutz bestehen


Auch für einige E-Bikes können Moped-Kennzeichen notwendig sein.


Hoverboards, Airwheels, E-Scooter u. ä. sind zum momentanen Stand i. d. R. weder über die Privathaftpflicht-Versicherung, noch über ein Moped-Kennzeichen versicherbar, da meist keine Straßenzulassung erteilt wird, diese Geräte sind also nicht versicherbar. Vom Kauf von Fahrzeugen, für die kein Versicherungsschutz besorgt werden kann, ist dringend abzuraten.

 

Bitte nehmen Sie möglichst vor der Anschaffung direkt Kontakt mit uns auf - gerne auch telefonisch unter +49 (0) 80 51 - 90 58 - 0, wir freuen uns auf Ihre Anfrage.

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