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SCHLANDER & PARTNER bevorzugen Versicherungs-Gesellschaften, die
den Makler und seinen Mandanten (Versicherungsnehmer) nicht mit - mind. das Image der ganzen Brache beeinträchtigenden - Schadens-Kündigungen und Einzelsanierungen belasten, da sie das „Gesetz der großen Zahl“ richtig anwenden und gute, günstige und langfristige Absicherung über das Kollektiv bieten, also z. B. die gesamte Schadensquote des Makler-Bestandes über mind. 5 Jahre betrachten
Versicherungsnehmern bei freundlicher Bitte des Maklers wohlwollend entgegen kommen, z. B. wenn um rückwirkende Aufhebung einer schadensfreien Doppelversicherung über mehrere Jahre gebeten werden muss, wenn kein Schaden bekannt ist aber eine rückwirkende Deckung erbeten wird, oder wenn ein Angebot eingehalten werden sollte, wenn z. B. bei einem Kfz nicht erkennbar war, dass der Vorvertrag die Übertragung des SF lt. letzter Rechnung nicht vorsah, u. v. m.
Schäden bzw. Leistungsfälle kompetent, rechtschaffen, kulant und zügig regulieren
eine Inkasso-Vollmacht gemäß dem Code of Conduct des BDVM (bisher VDVM) erteilen (i. d. R. ausgenommen: Lebens- und Kranken-Versicherungen)
Kontaktdaten eines/einer kompetenten Ansprechpartners/in (Maklerbetreuer/in) mit Handlungsvollmachten für die Verhandlung von Angeboten, Aktionen, Bedingungslücken, schwierigeren Schäden, Problemfällen etc. sowie Daten zur Verfügung stellen, sowie elektronisch verarbeitbare Schadens-Listen, -Quoten usw. zur Verfügung stellen.
gerne rationell mit Rahmenverträgen, Deckungslisten und Policierung durch den Makler arbeiten
nicht in der Digitalisierung „erstarren“ und ungewöhnliche oder auch bei kleinen oder Standard-Risiken spezielle Besonderheiten eines Risikos u. U. beitragsfrei unzweifelhaft vollumfänglich in die Police aufnehmen oder auch schriftliche Deckungsaufgaben oder Excel-Deckungslisten bearbeiten können
die Rechtsstellung des Maklers als Sachwalter des Mandanten (= Versicherungsnehmer) wie bei Einschaltung eines Rechtsanwaltes respektieren und die Korrespondenzpflicht auch bei Kündigungen, Schadensablehnungen usw. stets beachten
ihre Organisation offen legen und regelmäßig aktuelle Telefonverzeichnisse zur Verfügung stellen, in denen die Namen der Mitarbeiter und Abteilungsleiter mit allen üblichen Kontaktdaten aufgelistet sind und nicht ihre motiviertesten Mitarbeiter in ständigen Umstrukturierungen aufreiben
die Ausführungen, Argumente und Interessen des Maklers und seines Mandanten (= Versicherungsnehmer) bei Entscheidungen mit Priorität berücksichtigen
allgemein einen guten Ruf genießen und deren Geschäftsberichte eine langfristige Solvabilität erwarten lassen
SCHLANDER & PARTNER bieten Ihnen weitestgehend Bestände im Bereich Akademiker, freie Berufe, ViP´s und Großgewerbe. Bei dieser anspruchsvollen Klientel fallen i. d. R. wenige, eingängige Schäden vor, und es befinden sich i. d. R. unter 1 % aller Verträge (marginal!) im Mahnverfahren einer Gesellschaft.
Ihr Unternehmen erfüllt alle 11 Punkte - aber SCHLANDER & PARTNER unterhalten noch keine Anbindung an Ihr Haus? Dann übersenden Sie uns doch bitte Ihre Unterlagen zu Sparten, zu denen Ihre Gesellschaft „stark“ ist …