1. Prüfung des Versicherungsschutzes:
SCHLANDER & PARTNER berät Sie z. B. zu Themen wie
Von Vorteil ist außerdem, sich für Versicherungsgesellschaften zu entscheiden, mit dem SCHLANDER & PARTNER bereits Jahrzehnte positive Erfahrungen in Schadensfällen sammeln konnten.
Nach Übermittlung bestehender Policen mit den Versicherungsbedingungen und aller sonstigen, notwendigen Informationen (die Akten werden bei Bedarf bei Ihnen abgeholt und selbst-verständlich absolut vertraulich behandelt) überprüfen und vergleichen SCHLANDER & PARTNER diese, studieren die Bedingungen und zeigen Ihnen Optimierungsmöglichkeiten, Lücken usw. auf, ggf. bei laufendem Mandat oder Mandatsübernahme für mind. 5 Jahre i. d. R. kostenlos, sonst gegen vereinbartes Honorar.
Von uns erfahren Sie nach Möglichkeit, welche Schadensfälle nicht versichert sind, oder nicht versichert werden können. Sie können unter Umständen Maßnahmen ergreifen, mit denen Sie einen derartigen Schaden verhindern oder Rücklagen für solche Fälle bilden. Betreiben Sie ein Wasserkaft-E-Werk in einem besiedelten Gebiet? Arbeiten Sie an oder mit wasserführenden Anlagen? Sind Schäden durch Überschwemmung in Ihrer Haftpflicht-Versicherung tatsächlich abgedeckt?
Von einer Vielzahl je nach Branche beachtenswerter Punkte abgesehen, ist es meist sinnvoll, jede Gefahr soweit irgend möglich zu versichern, und die Prämie mit einer kalkulierbaren Selbstbeteiligung zu senken. Zudem ist es sinnvoll, einen Versicherer zu wählen, mit dem SCHLANDER & PARTNER bereits viele Jahre positive Erfahrungen im Schadensfall sammelte.
2. Schadensfall – treten Schwierigkeiten auf?
Auch wenn Sie noch nicht unser Mandant sind, können Sie bei Problemen im Schadensfall SCHLANDER & PARTNER anhand von Versicherungsbedingungen, Police, Antrag usw. prüfen lassen,
Ggf. tritt SCHLANDER & PARTNER in Verhandlungen ein, soweit dies sinnvoll ist und von Ihnen gewünscht wird.
Ein Prozess gegen die Versicherungsgesellschaft soll hierbei möglichst vermieden werden - es wird eine vollumfängliche, zügige Regulierung angestrebt.
Vorgehensweise z. B. nach einem Maschinenbruch i. d. R.: Vorlage eines Kostenvoranschlages mit Bitte um Reparatur-Freigabe, häufig ist eine zügige Freigabe für den Versicherer günstiger, als die Regulierung des Betriebsunterbrechungs-Schadens; erteilte der Versicherer die Reparaturfreigabe vorbehaltslos, ist nach der Reparatur mit einer zügigen und vollumfänglichen Regulierung zu rechnen.
Bei laufendem Mandat oder Mandatsübernahme für mind. 5 Jahre erfolgt dies i. d. R. für Sie kostenlos, ansonsten gegen vereinbartes Honorar.
Dies ist natürlich nur ein kurzer Einblick in das Leistungsspektrum von SCHLANDER & PARTNER.
Bitte nehmen Sie Kontakt mit uns auf - gerne auch telefonisch unter +49 (0) 80 51 - 90 58 - 0, wir freuen uns auf Ihre Anfrage!