Die meisten Versicherer schränken für die Heilwesen-Haftpflicht-Versicherung bzw. Arzt-Haftpflicht-Versicherung den Geltungs-bereich auf Deutschland ein. Auf dem Schiff gilt jedoch das Recht der Landesflagge, unter der das Schiff fährt. Daher ist es meist schwierig, Versicherungsschutz für die Tätigkeit als Schiffsarzt zu erhalten, sofern es sich nicht um ein Schiff unter Deutscher Flagge handelt. Für Schiffe unter US-Amerikanischer Flagge ist der Versicherungsschutz i. d. R. gar nicht möglich. Für andere Flaggen, wie z. B. russische, niederländische oder Bahamas, ist Versicherungsschutz unter gewissen Voraussetzungen oft sogar ohne Mehrprämie möglich. SCHLANDER & PARTNER bieten gern für Ärztinnen und Ärzte, die planen, als Schiffsarzt bzw. Schiffsärztin tätig zu werden, eine geeignete Lösung an.
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