ACHTUNG: Die Reiserücktrittskosten-Versicherung kann für gewöhnlich nur bis 30 Tage vor Reiseantritt abgeschlossen werden. Setzten Sie sich daher bitte schnellstmöglich mit unserem Büro in Verbindung, wenn Sie die Absicherung Ihrer Reisekosten wünschen.
WICHTIG: Bei notwendigem Reiseabbruch vor Ort kontaktieren Sie bitte schnellstmöglich Ihren Versicherer - gerne auch über unser Büro - und besuchen Sie einen Arzt, der Ihre Krankheit attestiert. Dies gilt auch bei Corona-Erkrankungen, falls Reiseschutz "Corona" mitversichert gilt. Informieren Sie sich bitte vorab bei Ihrem Reiseveranstalter, welche Pflichten und Rechte Sie in so einem Fall haben und wie die aktuelle Gesetzeslage im jeweiligen Reiseland aussieht. Umso weniger Probleme gibt es hinterher, falls ein Leistungsfall eintritt.
Es gibt eine Vielzahl hervorragender Versicherer, die diese Sparte anbieten, allerdings ist das Angebot ebenso unübersichtlich wie komplex. Manchmal sind Kombinationen einzelner Versicherer nötig. Prüfen Sie bitte, ob bei Ihrem Kreditkartenvertrag eine Reiserücktrittskostenversicherung mit vereinbart gilt. Lassen Sie uns im Zweifel die Bedingungen zur Prüfung zukommen.
Unser erfahrenes Team wird gemeinsam mit Ihnen den optimalen Versicherungsschutz für Ihre Reise in einem Beratungsgespräch gerne erarbeiten.
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ein Paar muss laut Definition je nach Versicherer keinen gemeinsamen Wohnsitz haben!
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